Nach berufseinschlägiger Tätigkeit in der Prüfungspraxis steuerrechtlicher Problemstellungen bei Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelfirmen bzw.Freiberuflern erfolgte auf Antrag die Bestellung als Steuerberater nach § 41 StBG im Mai 2002.
Die Erfahrung aus Jahrzehnten versetzt in die Lage , Wichtiges von weniger Wichtigem unterscheiden zu können und eine ausgewogene Betrachtung legitimer Ansprüche der Mandantenseite und zulässiger Fiskalansprüche sicherzustellen.
Das in diesem Sinn gegebene Selbstverständnis der steuerberatenden Tätigkeit umfasst ausser den berufständig typischen Tätigkeiten als Spezialgebiet auch die Beratung in Fragen des ( ständig wichtiger werdenden) Immobilien- und Mobilien-Leasings.

Sprechstunden
- in der Niederlassung Krefeld, Alte Rather Strasse 209 nach vorheriger Vereinbarung.

Service
- ebenfalls nach Vereinbarung wird ein vor-Ort-Service am Sitz des Mandanten geboten.